LEHRTHERAPEUTINNEN DER AVM
Lehrtherapeuten sind Mitglieder der AVM, die mindestens
fünf Jahre nach Abschluss ihrer Ausbildung und Eintragung in die Psychotherapeutenliste
praktisch tätig waren und eine hohe fachliche und methodisch-didaktische
Kompetenz aufweisen.
Sie stehen der AVM und dem Institut für Verhaltenstherapie
als Ausbildner zur Verfügung. Um den Status eines Lehrtherapeuten zu
erreichen, sind die Erfüllung einer Reihe von Kriterien und die Absolvierung
eines Weiterbildungscurriculums Voraussetzung.
Der erste Schritt ist die Anerkennung als Lehrbeauftragte/r, die nach
Erfüllung der Kriterien für die Zulassung zur Lehrtherapeutenweiterbildung
erteilt wird. Ein Lehrbeauftragter hat das Recht, Seminare und Workshops
und bei Vorliegen
spezifischer Kompetenzen auch Ausbildungskleingruppen
und Gruppenselbsterfahrungen anzubieten. Lehrtherapeuten dürfen
nach
Absolvierung ihrer Weiterbildung auch Einzelselbsterfahrungen, Ausbildungskleingruppen
ohne Einschrankung und
Supervisionen (Einzel- und Gruppensupervision)
anbieten.
Da es in vielen Fällen zu Engpässen gekommen ist und häufig auch unerwünschte
Rollenüberlagerungen zwischen der Einzelselbsterfahrung und der sonstigen
Ausbildung aufgetreten sind, wurde im Laufe dieses Jahres die Funktion
eines Selbsterfahrungstherapeuten eingeführt.
Dabei handelt es sich um Verhaltenstherapeuten, die aufgrund einer
spezifischen Kompetenz einer speziellen Weiterbildung
Einzel- und Gruppenselbsterfahrungen
in der Ausbildung anbieten können. Lehrbeauftragte, Lehrtherapeuten
und Selbsterfahrungstherapeuten sind zu regelmäßiger Fortbildung, zur
Einhaltung der berufsethischen Kriterien für Ausbildner und
zur regelmäßigen
Teilnahme an den Lehrtherapeutenkonferenzen der AVM verpflichtet. Detailliertere
Auskünfte zu den Aufgaben
und Kriterien der Zulassung sowie den Inhalten
der Weiterbildung für Lehrtherapeuten, Lehrbeauftragte und Selbsterfahrungstherapeuten
erteilt die Ausbildungsleitung