Klinische Psychologie & Gesundheitspsychologie
Ziele
Nach § 5 Abs. 1 Psychologengesetzes (PG) hat der Erwerb der theoretisch-fachlichen Kompetenz die Kenntnisse und Erfahrungen der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie praxisorientiert zu vertiefen.
Die Allgemeinen Ziele der Ausbildung orientieren sich an den Vorgaben des PG, insbesondere § 3 Abs. 1 und 2 und § 5 Abs. 1, sowie an allgemein anerkannten wissenschaftlichen Definitionen der klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie
Nach § 3 Abs. 2 PG umfasst die Ausübung des psychologischen Berufes insbesondere:
  1. die klinisch-psychologische Diagnostik hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Persönlichkeitsmerkmalen, Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen, sowie sich darauf begründende Beratungen, Prognosen, Zeugnisse und Gutachten.

  2. die Anwendungen psychologischer Behandlungsmethoden zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation von Einzelpersonen und Gruppen oder der Beratung von juristischen Personen

  3. die Forschungs- und Lehrtätigkeit auf den genannten Gebieten und

  4. die Entwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte.
Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation - AVM: Institut für Verhaltenstherapie Gemeinn. Ges.m.b.H. Vierthalerstraße 8/2/8, 5020 Salzburg, Österreich