Das Ausbildungsverantwortliche und -Anerkennungs-Gremium (AVNG)
Das AVNG, zugleich „Wissenschaftlicher Beirat der AVM und des
Instituts für Verhaltenstherapie“, hat folgende Aufgabenbereiche
und Zuständigkeiten:
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Erarbeitung und Modifikation der Kriterien der Ausbildung
in Verhaltenstherapie (inkl. Durchführungsbestimmungen, Anpassung
an neue Entwicklungen und Präzisierungen bei Unklarheiten) in
Zusammenarbeit mit der Ausbildungsleitung
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Sicherstellung und Management der Qualität der
Ausbildung in der AVM (Überwachung, Sicherstellung und Verbesserung)
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Beratung des Vereins und des Instituts hinsichtlich
neuer Entwicklungen in der VT
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Überprüfung der Erfüllung der Kriterien
für den Abschluss in Verhaltenstherapie (inkl. Weiterbildungen)
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Überprüfung der Erfüllung der fachlichen
Kriterien von Interessenten für die Anerkennung als Lehrperson
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Anrechnung andernorts erworbener Qualifikationen
für die Ausbildung in Verhaltenstherapie und als Lehrperson (inkl.
Nostrifizierungen, Anrechnungen nach dem Psychotherapiegesetz und
für Weiterbildungen).
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Das AVNG fungiert als 3. Instanz bei Einsprüchen
gegen Entscheidungen der Ausbildungsleitung als 2. Instanz bei Anerkennungen
zum 1., 2. und 3. Ausbildungsabschnitt.
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Bei Einsprüchen gegen Entscheidungen, die in
1. Instanz von der Ausbildungsleitung gefällt werden, repräsentiert
das AVNG die 2. Instanz.
In seinen Funktionen arbeitet das AVNG eng mit der Ausbildungsleitung,
den regionalen AK-Leitungen, dem Vorstand und der Geschäftsführung
des Instituts für Verhaltenstherapie zusammen.