INHALT
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Liste der zugelassenen Therapierichtungen in Österreich |
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Analytische
Psychologie (AP)
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Autogenes
Training (AT)
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Dynamische
Gruppenpsychotherapie (DG)
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Existenzanalyse
und Logotherapie (EL)
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Gestalttheoretische
Psychotherapie (GTP)
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Gruppenpsychoanalyse
(GP)
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Hypnose
(HY)
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Integrative
Gestalttherapie (IG)
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Katathym
Imaginative Psychotherapie (KIP)
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Klientenzentrierte
Psychotherapie (KP)
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Personenzentrierte
Psychotherapie (PP)
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Psychoanalyse
(PA)
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Psychodrama
(PD)
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Systemische
Familientherapie (SF)
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Transaktionsanalytische
Psychotherapie (TA)
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Verhaltenstherapie
(VT)
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Was kostet Psychotherapie?
Seit mehreren Jahren wird darüber verhandelt, dass Psychotherapie endlich vollständig von den Krankenkassen bezahlt wird und damit allen Betroffenen Psychotherapie auf Krankenschein möglich gemacht wird. Dies ist zum aktuellen Zeitpunkt nur in einzelnen Fällen möglich.
In besonders schwierigen finanziellen Lagen ist in einzelnen Bundesländern eine außerordentliche Unterstützung möglich, d.h. eine vollständige Kostenübernahme. Diese Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!
Bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen muss nach wie vor der größere Teil der Kosten von den Betroffenen selbst getragen werden. Die Kosten für eine Sitzung (in der Regel 50 Minuten) betragen durchschnittl. 66 Euro (zwischen 60 und 80 Euro). Davon werden 21.80 Euro von den Krankenkassen rückerstattet.
Wer macht Psychotherapie?
Psychotherapeut, Psychologe, Psychiater
Die verschiedenen Bezeichnungen für Personen, die sich professionell mit psychischen Problemen beschäftigen, sind immer wieder verwirrend. Im folgenden finden Sie jene drei Berufsgruppen beschrieben, die eine fundierte wissenschaftliche und praktische Ausbildung in der Behandlung psychischer Störungen haben und daher für die Therapie dieser Probleme qualifiziert sind.
PsychotherapeutIn
Die Berufsbezeichnung "PsychotherapeutIn" dürfen in Österreich Personen führen, die eine den Anforderungen des Gesundheitsministeriums entsprechende Ausbildung absolviert haben. Diese Anforderungen sind seit 1991 im Psychotherapiegesetz festgelegt.
Personen, die diese Anforderungen erfüllen, werden in eine Liste eingetragen. Nur die eingetragenen PsychotherapeutInnen werden von den Krankenkassen anerkannt, d.h. hier bekommen die PatientInnen einen Teil der Kosten oder manchmal die gesamten Therapiekosten bezahlt.
Innerhalb der Psychotherapie gibt es verschiedene Therapierichtungen. Vom Bundesministerium werden 17 Therapierichtungen anerkannt, die auf unterschiedliche Weise versuchen, Menschen mit psychischen Problemen zu helfen.
Die Verhaltenstherapie ist eine dieser Therapierichtungen, die häufig nach der Berufsbezeichnung in Klammer angegeben werden, also z.B.
Susanne Schmidt, Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) oder
Hans Müller, Psychotherapeut (Psychoanalyse).
PsychologIn
PsychologInnen sind Personen, die ein entsprechendes Universitätsstudium absolviert haben. Sie erhalten dafür einen akademischen Titel (Mag. oder Dr.) und die Berechtigung, "psychologische Behandlung" durchzuführen.
Diese Behandlung unterscheidet sich häufig inhaltlich wenig von der Psychotherapie. Allerdings werden die Kosten für eine psychologische Behandlung in freier Praxis zur Zeit noch nicht bzw. nur in bestimmten Fällen rückerstattet.
Meistens arbeiten PsychologInnen daher in Beratungsstellen, Krankenhäusern, psychiatrischen Kliniken oder anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.
Als Zusatzausbildung ist es möglich, eine Weiterbildung zum Klinischen PsychologInnen oder zum Gesundheitspsychologen zu absolvieren. Entsprechend lautet auch die Berufsbezeichnung:
Dr. Susanne Schmidt, Klinische Psychologin oder
Mag. Hans Müller, Gesundheitspsychologe.
Im Rahmen des Psychologie-Studiums können allerdings Personen viele Voraussetzungen für eine Ausbildung zur PsychotherapeutIn erlangen. PsychologIn ist einer der sogenannten "Quellenberufe", aus dem viele PsychotherapeutInnen hervorgehen. Deshalb sind viele PsychologInnen auch gleichzeitig PsychotherapeutInnen.
PsychiaterIn
PsychiaterInnen sind ÄrztInnen, die sich auf die Behandlung von psychischen Störungen und Krankheiten spezialisiert haben, d.h. eine Facharztausbildung in "Psychiatrie und Neurologie" absolviert haben. Die Berufsbezeichnung lautet entsprechend:
Dr. Susanne Schmidt, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie
Dr. Hans Müller, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Sie behandeln vor allem auch psychische Beeinträchtigungen, die durch körperliche Krankheiten entstanden sind (z.B. Schlaganfälle, Migräne, Hirnverletzungen, Abbauerscheinungen im Alter).
Eine wichtige Unterscheidung zu PsychologInnen bzw. PsychotherapeutInnen ist die Art der Behandlung. Der überwiegende Teil der psychiatrischen Behandlung besteht in der Gabe von Medikamenten, die die Beeinträchtigungen lindern helfen (z.B. Antidepressiva bei Depression, Tranquilizer bei Angst etc.)
Allerdings kommt es auch immer häufiger vor, dass Psychiater eine Psychotherapie-Ausbildung absolvieren. Denn ebenso wie Psychologe ist auch die Arzt ein Quellenberuf für PsychotherapeutInnen.
Meistens sind es schließlich Kombinationen dieser Berufsbezeichnungen, die Sie auf Schildern von Praxen und Ordinationen finden werden. Zum Beispiel
Mag.Dr. Susanne Schmidt, Klinische Psychologin, Psychotherapeutin
(Verhaltenstherapie)
oder
Die wichtigsten Punkte zusammengefaßt:
Dr. Hans Müller, Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapeut (Psychoanalyse).
Andere Quellenberufe für eine Psychotherapie-Ausbildung sind:
Lehrer und Pädagogen
(psychiatrischer) Krankenpfleger
Sozialarbeiter